Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) normiert. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatleuten. Es umfasst das allgemeine Schuldrecht, das besondere Schuldrecht, (Kaufverträge, Werkverträge, Darlehensverträge u.a.) und das Sachenrecht.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht hat seinen Schwerpunkt in der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Unfällen, der Verteidigung von Mandanten in Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen, der Durchsetzung von Ansprüchen aus Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge bzw. Ersatzteile derselben, sowie der Vertretung gegenüber den Fahrerlaubnisbehörden bezüglich der Entziehung von Fahrerlaubnissen oder anderer Maßnahmen.

Arbeitsrecht

Dieses Rechtsgebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer im Rahmen von Kündigungsschutzklagen, Abfindungen, Abmahnungen, der Erstellung von Arbeitszeugnissen und anderen Einzelfragen.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Verhältnisse der Ehepartner untereinander und die Beziehungen zu ihren Kindern. Wir vertreten Sie bei Scheidungen, Unterhalts- und Zugewinnansprüchen, sowie Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Teilgebiete des öffentlichen Rechts. Dazu gehören das Baurecht, das Staatshaftungsrecht, das Beamten- und Disziplinarrecht, sowie das Fahrerlaubnisrecht. Wir vertreten Ihre Interessen bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Behörden bzw. die Abwehr von Ansprüchen und Forderungen staatlicher Stellen.

Strafrecht

Das Strafrecht erfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe santioniert werden. Ziel des Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie Eigentum, Gesundheit, Leben, sowie der Sicherheit und Integrität des Staates und seiner Organe. In der Bundesrepublik Deutschland werden im Wesentlichen nur Geldstrafen und Freiheitsstrafen ausgesprochen. Unsere Aufgabe ist es, Mandanten in solchen Verfahren zu verteidigen und Bestrafungen, abzuwenden.

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt im Wesentlichen die Beziehungen zwischen Privatleuten und Versicherungsunternehmen. Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen jeder Art von Versicherungsverträgen, seien es Sachversicherungen (Kraftfahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchsdiebstahlversicherung), private Personenversicherungen (Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherung), private oder betriebliche Haftpflichtversicherungen.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht umfasst alle Arten von Verträgen, die sich aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergeben. Dazu zählen das Kaufvertragsrecht, das Werkvertragsrecht und die Durchsetzung von Ansprüchen aus Darlehensverträgen. Wir übernehmen Ihre Vertretung bei der Durchsetzung und der
Abwehr solcher Ansprüche.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt einerseits die Verteilung des Nachlasses nach dem Tode des Erblassers, andererseits die Geltendmachung von Ansprüchen der Erben oder Vermächtnisnehmern gegen den Nachlass. Die anwaltliche Tätigkeit beinhaltet die Durchsetzung und Abwehr dieser Ansprüche und die Vorbereitung von Verfügungen des Erblassers für den Eintritt seines Todes.

Mietrecht

Das Mietrecht erfasst die Rechtsverhältnisse zwischen Vermietern und Mietern. Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Begründung eines Wohnungseigentumsrechtes, sowie die Beziehungen der Inhaber von Wohnungseigentumsrechten untereinander. In diesem Rahmen vertreten wir unsere Mandanten im Wesentlichen bei der Geltendmachung von Ansprüchen einzelner Wohnungseigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Sozialrecht

Sozialrecht umfasst nicht nur das Verhältnis von Arbeitssuchenden zu den für ihre Vermittlung zuständigen Stellen, sondern auch die Verhältnisse der Bürger zu Sozialversicherungen und den städtischen Sozialämtern im Rahmen der Wohlfahrtspflege für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern. Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Sozialversicherungsträgern und die staatliche Arbeits- und Sozialverwaltung durch und wehren ihre Ansprüche gegen Sie ab.

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